Ausbildung und Fähigkeiten des Patentanwalts 

 

Patentanwälte wirken aufgrund ihres natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Hochschulabschlusses sowie ihrer Zusatzausbildung im Patentrecht und anderen Bereichen des Schutzes Geistigen Eigentums als versierte Dolmetscher zwischen Recht und Technik.

 

Patentanwältinnen und Patentanwälte verfügen über eine naturwissenschaftliche Grundausbildung, z. B. als Physiker, Chemiker, Ingenieure oder Biologen, und haben ihr fachliches Wissen betreffend Immaterialgüterrechte im In- und Ausland durch eine rechtliche Zusatzausbildung erworben. Das Wissen des Patentanwaltes erstreckt sich interdisziplinär von Wissenschaft und Technik über Recht bis zur Wirtschaft, auf nationaler und internationaler Ebene.

 

Ihr Schweizer bzw. Liechtensteinischer Patentanwalt ist Ihre zentrale Anlaufstelle für immaterialgüterrechtliche Belange weltweit. Dazu ist er in ein weltweites Netz von sachkundigen Beratern und Vertretern eingebunden.

 

Für folgende Schutzrechte können Schweizer und liechtensteinische Patentanwälte (die entsprechende Zulassung vorausgesetzt) ihre Mandanten direkt bei den zuständigen Ämtern vertreten:

-  Schweizer Patentanmeldungen

-  Europäische Patentanmeldungen

-  Internationale Patentanmeldungen (PCT)

-  Schweizer bzw. liechtensteinische Markenanmeldungen

-  Internationale Markenregistrierungen

-  Schweizer bzw. liechtensteinische Designanmeldungen

-  lnternationale Designregistrierungen

 

Patentanwälte sind als Angestellte eines Industrieunternehmens oder freiberuflich tätig. In der Industrie tätige Patentanwälte unterstützen ihren Arbeitgeber in sämtlichen Schutzrechtsbelangen. Sie verfügen in Bezug auf die Branche ihres Arbeitgebers über ein vertieftes technisches Wissen und sichern eine globale Betrachtung durch die Zusammenarbeit mit Patent­anwälten in anderen Ländern. Durch ihre Einbindung in den Geschäftsbetrieb können sie nahtlos die Firmenstrategie umsetzen. Freiberuflich tätige Patentanwälte verfügen über Erfahrung in einer Vielzahl von technischen Gebieten und sind geübt, sich innert kurzer Zeit auch in neuartige Technologien einzuarbeiten. Der freiberufliche Patentanwalt verfügt neben seinem fachlichen Know-how über zuverlässige und leistungsfähige Fristenüberwachungs- und Schutzrechtsverwaltungssysteme, welche seine Mandanten administrativ entlasten.

Run on WebsiteBaker