In diesem im Jahr 1978 gegründeten Verband sind die freiberuflich tätigen Patentanwälte und Patentanwältinnen der Schweiz, die beim Europäischen Patentamt zugelassen sind, zusammengeschlossen.
Der Zweck unseres Verbandes
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Vertretung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber Behörden und Verbänden des In- und Auslandes, insbesondere gegenüber dem Europäischen Patentamt und dem Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter.
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Pflege von Kontakten und eine möglichst enge Zusammenarbeit mit Behörden und Verbinden des In- und Auslandes auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes.
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Vorberatung der Geschäfte des Rates des Institutes der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (EPI) und die Ausarbeitung von Empfehlungen an die schweizerischen freiberuflich tätigen Mitglieder des Rates und der Kommissionen.
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Vorberatung der Wahlen der Mitglieder des Rates des EPI.
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Förderung und Wahrung der fachlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder, einschliesslich Förderung der beruflichen Weiterbildung und Ausbildung des Nachwuchses.
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Förderung der persönlichen Beziehungen der Mitglieder untereinander und der Kollegialität