IP-Beratungsnetzwerk
Beteiligte, Zielsetzung
Das IP-Beratungsnetzwerk ist eine Public Private Partnership des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) und der Patentanwaltsverbände VESPA, VSP und LIPAV. Es soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) den Einstieg in das Immaterialgüterrecht vereinfachen und bezweckt, diesen sowie Einzelpersonen die Inanspruchnahme von unentgeltlichen Erstberatungen zum Patentschutz und zum urheberrechtlichen Schutz von Software zu ermöglichen.
 
Angebot des IGE
Das IGE koordiniert das Netzwerk und führt und publiziert auf seiner Homepage eine Liste der am Netzwerk beteiligten Kanzleien.
Das IGE offeriert zudem unentgeltliche Informationen unter folgenden Bedingungen:
- Die Auskünfte dienen der allgemeinen Information zu immaterialgüterrechtlichen Themen.   Obwohl die Anfragen üblicherweise durch ein konkretes Problem des Ratsuchenden bedingt sind, erbringt das IGE keine fallbezogene Beratung, in der z.B. Empfehlungen zur besten Schutzstrategie abgegeben werden.
- Die Auskünfte werden üblicherweise auf telefonischem Wege abgegeben, eine persönliche Auskunft in den Räumlichkeiten des IGE ist jedoch auch möglich. Bei der telefonischen Auskunft versucht das Contact-Center des IGE, die vom Anrufenden gewünschten Informationen abzugeben. Bei Bedarf wird der Ratsuchende mit dem zuständigen Pikettdienst des IGE verbunden.
- Im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben als Prüfungsbehörde der schweizerischen Patentanmeldungen gibt das IGE dem Patentanmelder dossierbezogene Auskünfte zum Prüfungsverfahren.
Für eine fallbezogene Beratung, die über den beschriebenen Leistungsumfang hinausgeht, wird der Ratsuchende auf die unentgeltliche Erstberatung durch die angemeldeten Patentanwaltskanzleien verwiesen.
 
Angebot der Patentanwaltskanzleien
Die unentgeltliche Erstberatung der Patentanwaltskanzleien beinhaltet eine einmalige persönliche Beratung von maximal 45 Minuten, durchgeführt in den Räumlichkeiten der Patentanwaltskanzlei. Sie kann sich auf das gesamte Gebiet des Patentschutzes und des urheberrechtlichen Schutzes von Software erstrecken und namentlich Fragen der Schutzfähigkeit, der besten Schutzstrategien und der Kosten zur Erlangung des Schutzes umfassen.
Die Qualität der Beratung ist insofern sichergestellt, als sich nur Patentanwaltskanzleien am Netzwerk beteiligen können, welche Europäische Patentanwälte (bzw. zukünftig auch Patentanwälte im Sinn des bald in Kraft tretenden Patentanwaltsgesetzes) beschäftigen. Die Beratung darf nur von fachlich qualifizierten Mitarbeitern erbracht werden.
Weitere Details zum IP-Beratungsnetzwerk, die detaillierten Rahmenbedingungen für die Beratung sowie die Liste der am Netzwerk beteiligten Patentanwaltskanzleien finden Sie unter www.ige.ch/ip-netz und https://kmu.ige.ch. Der detaillierte Inhalt der Erklärung der mitwirkenden Kanzleien an die Verbände und das IGE mit den detaillierten Rahmenbedingungen für die Beratung im Rahmen des IP-Beratungsnetzwerks finden Sie in der nächsten Rubrik. Eine Liste der Patentanwälte finden Sie unter: Mitglieder KMU-IP Beratungsnetzwerk. 
 
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