Details

1. Der Unterzeichnete verpflichtet sich, im Rahmen des ersten Teilbereichs des IP Beratungsnetzwerks Beratungen gemäss folgenden Bedingungen zu erbringen:

- Die Beratung bezieht sich auf den Bereich Patent- und Softwareschutz.
- Es handelt sich um eine unentgeltliche mündliche (Erst-)Beratung von maximal 45 Minuten Dauer. Sie kann fallbezogen sein und namentlich Fragen der Schutzfähigkeit, der besten Schutzstrategien und der Kosten zur Erlangung eines Schutzes umfassen. In den Fällen, in denen der Ratsuchende noch nicht professionell beraten worden ist, können auch andere Themen erfasst sein. Die (Erst-)Beratung kann ausserdem das Studium und die Kommentierung der Resultate der durch das IGE durchgeführten begleitenden Patentrecherchen umfassen. Der Unterzeichnete ist jedoch nicht verpflichtet, Beratungen im Zusammenhang mit bereits eingereichten oder erteilten Schutzrechten oder Streitigkeiten anzubieten. Ebenso besteht keine Verpflichtung zur Durchführung von Recherchen oder Datenbankabfragen sowie zur Abgabe von "Second Opinions".
- Die Beratung erfolgt mündlich auf Basis der vom Ratsuchenden im Rahmen und während der Beratungszeit vorgetragenen Sachlage.
- Ein Ratsuchender hat Anrecht auf nicht mehr als eine Beratung.
- Die Beratung erfolgt in den Räumlichkeiten des Unterzeichneten nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Der Ratsuchende gibt seinen Namen und Wohnsitz an, sowie (zur Verhinderung von Interessenskollisionen bei der beratenden Kanzlei) gegebenenfalls den Namen seines Arbeitgebers.
- Der Ratsuchende hat Sitz/Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein.
2. Der Unterzeichnete bestätigt ausserdem, über fachlich qualifizierte Mitarbeiter mit Beratungserfahrung zu verfügen, die in der Lage sind, die Beratung gemäss dem in diesem Vertrag festgelegten Leistungsumfang zu erbringen. Insbesondere bestätigt der Unterzeichnete über mindestens einen Mitarbeiter zu verfügen, der ordentliches Mitglied von VESPA undloder VSP und/oder LlPAV ist.
3. Der Unterzeichnete verpflichtet sich ausserdem
- die Beratung nur qualifizierten Mitarbeitern zu übertragen, die in der Lage sind,   die Beratung fachgerecht und gemäss branchenüblichen Standards durchzuführen,    und die entweder
- ordentliches Mitglied von VESPA und/oder VSP und/oder LlPAV sind;
oder
- einen anerkannten natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Hochschulabschluss erworben und eine praktische Tätigkeit von mindestens 3 Jahren im Bereich Patent- und Softwareschutz absoviert haben;
- alle Informationen, die Mitarbeitenden des Unterzeichneten vom Ratsuchenden zur Kenntnis gebracht werden, gemäss branchenüblichen Standards vertraulich zu behandeln;
- die Unabhängigkeit der beratenden Mitarbeiter sicherzustellen und geeignete Massnahmen zur Verhinderung von lnteressenkonflikten zu ergreifen;
- den Ratsuchenden auf mögliche lnteressenkonflikte hinzuweisen und gegebenenfalls von einer Beratung abzusehen;
- über die Anzahl der Beratungen, die in einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt werden, Buch zu führen und diese dem IGE auf Anfrage hin mitzuteilen;
- bei jeder Beratung den Ratsuchenden eine Beratungsbestätigung gemäss Anhang 3 ausfüllen und unterzeichnen zu lassen und diese Bestätigung während zwei Jahren aufzubewahren;
- seinen Verband umgehend darüber zu informieren, wenn beim Unterzeichneten kein qualifizierter Mitarbeiter mehr zur Verfügung steht undloder wenn die unter Ziffer 2 dieser Erklärung genannten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind;
Der Unterzeichnete erklärt sich ferner damit einverstanden, von der Liste gestrichen zu werden, sobald die Bedingungen gemäss dieser Erklärung nicht mehr erfüllt sind.
Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäss Ziffer 3 dieser Erklärung ausgenommen ist die Mitteilung von Name und Adresse des Ratsuchenden an das IGE zu Kontrollzwecken bei begründetem Verdacht auf Missbrauch.
Der Unterzeichnete anerkennt und macht die Ratsuchenden ausdrücklich darauf aufmerksam, dass eine Haftung des IGE und der am ersten Teilbereich des IP Beratungsnetzwerks beteiligten Verbände für die Beratung ausgeschlossen ist.
Durch Mitteilung an das IGE kann sich der Unterzeichnete jederzeit von der Liste streichen lassen. Mit der Streichung erlöschen die Pflichten des Unterzeichneten nach dieser Erklärung.

 

Druckversion im PDF-Format

Run on WebsiteBaker